Das neue Schweizer Datenschutzgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft. Was ändert sich?
Die wichtigsten Anpassungen zeigen wir in diesem Beitrag auf.
Die wichtigsten Aspekte des neuen Datenschutzgesetzes
-Erhöhung der Transparenz
-Stärkung der Prävention und
-Eigenverantwortung der Datenanbieter
-Stärkung der Datenschutzaufsicht
-Ausbau der Strafbestimmungen
Was ist zu tun bis zum 01. September 2023?
Quelle: Revidiertes Datenschutzgesetz - OBT
Es ist empfehlenswert, im Unternehmen, in der Organisation oder auch in einem Verein eine Person zu bestimmen, die sich um den Datenschutz kümmert. Dabei handelt sich nicht um einen Datenschutzberater im Sinne des Gesetzes, sondern um eine Person im Unternehmen oder im Verein, welche sich ein datenschutzrechtliches Grundwissen aneignet und bei diesbezüglichen Fragestellungen auch die Ansprechperson im Unternehmen ist.
Nützliche Links
Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Nachfolgend stellen wir Ihnen nützliche Links mit kompakten Zusammenfassungen und Checklisten zu.
Quelle: Datenschutz (admin.ch)
Quelle: Rosenthal.ch
Tanja Kläger
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